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Auf dieser Seite finden Sie unseren Maklervertrag, der die Zusammenarbeit beim Kauf einer rumänischen Immobilie regelt.

 

Seit dem 01. Januar 2026 ist der Abschluss dieses Vertrages Voraussetzung für die Erbringung von Leistungen, wie Immobilientouren, Immobilienbesichtigungen und Unterstützung beim Immobilienkauf. 

 

Am Ende der Seite, können Sie einen fertig ausgefüllten Vertrag mit Ihren persönlichen Daten anfordern, den wir Ihnen per Email zusenden.

Vertragstext

 

 

Art. 1. VERTRAGSPARTEIEN

 

IZBUC 37 CONSULTING S.R.L., mit Sitz im Dorf Izbuc, Gemeinde Cărpinet, Nr. 37, Kreis Bihor, eingetragen im ORC Bihor unter der Nr. J05/3258/2021, mit CUI 45412630, vertreten durch ihren Verwalter Küls Thomas, im folgenden Immobilienmakler genannt

 

und

 

[Daten des Interessenten], im folgenden Interessent genannt

 

 

Art. 2. ZWECK DIESES VERTRAGES

 

1. Der Immobilienmakler erbringt Dienstleistungen für deutsch- und englischsprachige EU-Bürger, die in Rumänien Grundbesitz erwerben und/oder nach Rumänien auswandern wollen.

 

2. Der Interessent plant, Grundbesitz in Rumänien zu erwerben, möchte sein Vorhaben effektiv umsetzen und dabei Fehler und unnötige Reisen vermeiden.

 

3. Der Immobilienmakler unterstützt den Interessenten bei seinem Vorhaben, nimmt ihm Aufgaben ab und vertritt seine Interessen vor Ort.

 

 

Art. 3. LEISTUNGEN DES IMMOBILIENMAKLERS IN RUMÄNIEN

 

1. Folgendes Leistungspaket ist fester Bestandteil des vorliegenden Vertrages:

 

  • Telefonische Beratung zum Grunderwerb in Rumänien, zu Immobilien und zur Kaufabwicklung.
  • Unterstützung bei der Reiseplanung und der Wahl der Unterkunft.
  • Besichtigung der Immobilien aus dem Angebot des Immobilienmaklers, die den Suchkriterien des Interessenten entsprechen.
  • Überprüfung der erforderlichen Dokumente des Verkäufers und Kaufverhandlungen.
  • Kaufabwicklung inkl. Vereinbarung von Notarterminen, Beauftragung eines zertifizierten Übersetzers und Wahrnehmung der Termine.

 

2. Die Kosten für das Leistungspaket des Immobilienmaklers betragen 300,00 EUR zzgl. Mehrwertsteuer und sind bei Vertragsabschluss innerhalb von 5 Werktagen auf das nachfolgende Konto zu überweisen:

 

Institut: BCR - Banca Comerciala Romana

IBAN: RO03 RNCB 0034 1720 1380 0001

BIC: RNCBROBU 

 

3. Sofern sich der Interessent für den Kauf einer Immobilie aus dem Angebot des Immobilienmaklers entscheidet, werden 50 % der Kosten des Leistungspakets beim Kauf der Immobilie gutgeschrieben und von der Vermittlungsgebühr des Immobilienmaklers in Abzug gebracht.

 

 

Art. 4. ZUSAMMENARBEIT ZWISCHEN DEN PARTEIEN

 

1. Der Immobilienmakler ist zur Neutralität zwischen Verkäufer und Interessent verpflichtet.

 

2. Der Immobilienmakler verpflichtet sich, dem Interessenten nur Immobilien aus seinem Portfolio anzubieten, die für dessen Vorhaben und Gesamtbudget geeignet sind und ihm alle bekannten Probleme (z.B. Versorgung, Infrastruktur, etc.) und Baumängel mitzuteilen.

 

3. Der Immobilienmakler hat gute Kenntnisse im Bereich “Bauen, Sanieren und Renovieren”, die er gerne mit dem Interessenten teilt. Er ist jedoch kein Bausachverständiger, Ingenieur oder Architekt und gibt nur seine persönliche Einschätzung bei Fragen zur Bausubstanz und/oder zu Baukosten wieder. Eine Haftung ist demnach ausgeschlossen.

 

4. Die Organisation von Besichtigungsterminen, die Kommunikation mit den Verkäufern, die Verhandlungen über den Kaufpreis und die Kaufkonditionen sowie die Vereinbarung von Notarterminen obliegt ausschließlich dem Immobilienmakler. Dementsprechend ist der Interessent zur Unterlassung von privater Kontaktaufnahme zu den Verkäufern und/oder zur Unterlassung von Verhandlungen mit den Verkäufern verpflichtet.

 

5. Der Interessent verpflichtet sich zur Unterlassung von Fahrten zu Immobilien ohne Begleitung des Immobilienmaklers oder ohne dessen vorherige ausdrückliche Zustimmung. Dies gilt insbesondere auch, wenn vorab die Koordinaten der Immobilie mitgeteilt wurden.

 

6. Der Interessent verpflichtet sich, dem Verkäufer, sofern er bei einer Immobilienbesichtigung anwesend ist, respektvoll und mit Wertschätzung zu begegnen und abwertende Gesten und Aussagen, selbst wenn ihm die Immobilie nicht gefällt, zu unterlassen.

 

7. Die Bestimmungen des Artikel 4. gelten, sofern der Interessent in Begleitung anreist, auch für seine Begleiter. 

 

 

Art. 5. REISE NACH RUMÄNIEN UND BESICHTIGUNG VON RUMÄNISCHEN IMMOBILIEN

 

1. Der Immobilienmakler hilft dem Interessenten gerne bei der Reiseplanung, insbesondere bei der Wahl einer Unterkunft (z.B. Hotel, Pension oder Fremdenzimmer) bzw. eines Stellplatzes, der zentral im Bereich der zu besichtigenden Immobilien liegt.

 

2. Die Besichtigung von Immobilien folgt verbindlich folgendem Ablauf:

 

  • Der Immobilienmakler trifft sich mit dem Interessenten an einem vorab vereinbarten Treffpunkt. In der Regel in einem Restaurant oder Cafe. Sofern der Interessent eine der vorgeschlagenen Unterkünfte gewählt hat, findet das Treffen dort statt, da geeignete Räumlichkeiten zur Verfügung stehen.
  • Die Besichtigungstour wird besprochen und geplant.
  • Nacheinander werden gemeinsam alle Immobilien angefahren und besichtigt.
  • Am Ende der Tour wird der ursprüngliche Treffpunkt angefahren und die Eindrücke und Fragen des Interessenten werden in aller Ruhe besprochen.

 

3. Je nach Reisedauer und Anzahl der zu besichtigenden Immobilien kann der Immobilienmakler die Besichtigungen auch auf mehrere Tage verteilen.

 

4. Sofern der Interessent eine oder mehrere Immobilien nach der Erstbesichtigung in die nähere Wahl geschlossen hat, besteht selbstverständlich die Möglichkeit, diese ein weiteres Mal zu besichtigen. Nach Rücksprache mit dem Immobilienmakler (und dem Verkäufer) auch ohne dessen Begleitung.

 

 

Art. 6. RESERVIERUNG UND KAUF VON IMMOBILIEN IN RUMÄNIEN

 

1. Eine Reservierung von Immobilien ist grundsätzlich nur mit der Zustimmung des Verkäufers möglich, da dieser das alleinige Risiko trägt und im Falle einer Zustimmung meist eine Gebühr verlangt. Auf Wunsch des Interessenten nimmt der Immobilienmakler gerne Kontakt zum Verkäufer auf und klärt die Optionen und Möglichkeiten.

 

2. Entschließt sich der Interessent für den Erwerb einer Immobilie aus dem Portfolio des Immobilienmaklers, fertigt der Immobilienmakler einen individuellen, nicht notariellen Kaufvorvertrag an, der den Kaufpreis, etwaige Anzahlungen und Zahlungskonditionen, die Provisionszahlungen an den Immobilienmakler und alle Absprachen und Vereinbarungen zwischen den Parteien beinhaltet.

 

3.a.) Befindet sich der Interessent in Rumänien, so vereinbart der Immobilienmakler ein gemeinsames Treffen zwischen dem Interessenten und dem Verkäufer zur Unterzeichnung des Kaufvorvertrages.

 

3.b.) Befindet sich der Interessent nicht in Rumänien, sendet ihm der Immobilienmakler den Kaufvertrag zwecks Unterzeichnung zu. Mit dem vom Interessenten unterschriebenen Vertrag holt der Immobilienmakler die Unterschrift des Verkäufers ein. Zuletzt unterschreibt der Immobilienmakler und fertigt Kopien für die Vertragsparteien an, die alle Unterschriften enthalten.

 

4. Je eine Kopie übergibt der Immobilienmakler an seine Juristin und an einen Notar seiner Wahl.

 

5. Der Notar und die Juristin überprüfen zunächst, ob die Verkaufsunterlagen (hierzu gehört auch die rumänische Steueridentifikationsnummer des Käufers) vollständig sind und entscheiden, ob der Kauf sofort stattfinden kann bzw. welche Dokumente erstellt oder aktualisiert werden müssen.

 

6. Der Immobilienmakler vereinbart, nach Rücksprache mit dem Interessenten und dem Verkäufer, einen Notartermin. Sofern der Interessent nicht fließend rumänisch spricht, beauftragt der Immobilienmakler auf Kosten des Interessenten einen zertifizierten Simultanübersetzer.

 

7. Nach Abschluss des Kaufvertrages muss der Verkäufer den Eingang des Kaufpreises und der Immobilienmakler den Eingang der Provision beim Notar bestätigen. Sobald dem Notar beide Bestätigungen vorliegen, leitet dieser die Unterlagen an das zuständige Katasteramt weiter.

 

 

Art. 7. DAUER UND KÜNDIGUNG DES VERTRAGES

 

1. Dieser Vertrag tritt mit der Unterzeichnung durch die Parteien in Kraft und hat eine Laufzeit von 12 Monaten.

 

2. Der Vertrag verlängert sich automatisch um weitere 6 Monate, sofern er nicht von einer der Parteien mindestens 30 Tage vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt wird.

 

3. Während der Laufzeit des Vertrags kann eine Kündigung nur wegen Verschuldens einer der Parteien (z. B. Verletzung einer vertraglichen Pflicht) erklärt werden.

 

4. Wird der Vertrag vom Immobilienmakler aufgrund eines Verstoßes des Interessenten gegen die Bestimmungen dieses Vertrags vorzeitig gekündigt, hat der Immobilienmakler Anspruch auf Schadenersatz. Unabhängig von etwaigen zusätzlichen Ansprüchen des Immobilienmaklers aus diesem Vertrag wird die vorab geleistete Vertragszahlung in voller Höhe einbehalten.

 

 

Art. 8. ERFOLG DES IMMOBILIENMAKLERS, PROVISION UND ZAHLUNGSKONDITIONEN

 

1. Erfolgreiche Immobilienvermittlung durch den Immobilienmakler: 

 

  • Ein Vermittlungserfolg des Immobilienmaklers liegt vor, wenn der Interessent mit dem Immobilienverkäufer den nicht-notariellen Kaufvorvertrag des Immobilienmaklers abschließt.
  • Ein Vermittlungserfolg des Immobilienmaklers liegt vor, wenn der Interessent die Immobilie nach Beendigung dieses Vertrags erwirbt. Voraussetzung ist, dass der Immobilienmakler nachweisen kann, dass er den Interessenten während der Laufzeit des Vertrags auf die Immobilie aufmerksam gemacht hat. Als Nachweis akzeptiert der Interessent die Besuchsprotokolle des Immobilienmaklers und dessen Korrespondenz (z. B. E-Mail, WhatsApp usw.).

 

2. Im Erfolgsfall erhält der Immobilienmakler eine Provision vom Interessenten, die prozentual vom notariell festgestellten Verkaufspreis der Immobilie berechnet wird. Die Höhe der Provision ist im „Anhang Provision” ersichtlich, der integraler Bestandteil dieses Vertrags ist. 

 

3. Der Interessent erhält vom Immobilienmakler eine Rechnung über die Provision, die integraler Bestandteil des notariellen Kaufvertrags wird, sofern die Rechnung des Immobilienmaklers nicht bereits zuvor beglichen wurde.

 

 

Art. 9. SONSTIGE BESTIMMUNGEN

 

1. Der vorliegende Vertrag tritt am [Datum] in Kraft.

 

2. Der vorliegende Vertrag basiert auf den Bestimmungen der geltenden Gesetzgebung.

 

 

 

Zusendung des Maklervertrages über die Zusammenarbeit beim Kauf einer rumänischen Immobilie

 

Füllen Sie bitte das Formular vollständig aus, damit wir alle Daten zur Verfügung haben, die wir benötigen, um Ihnen einen fertig ausgefüllten Vertrag zuzusenden. Den Vertrag erhalten Sie per Email als PDF-Datei. 

 

Wir bedanken uns für Ihr Interesse an unseren Leistungen und freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit. 

Rumänien Consulting: Beratung für Auswanderer und Investoren

Izbuc 37 Consulting S.R.L.

Strada Pricipale, nr. 37

417137 Izbuc, com. Carpinet, jud. Bihor, Romania

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