CAS (Contribuția de asigurări sociale) ist die gesetzliche Rentenversicherung in Rumänien, die aus 4 Säulen besteht.
Der Rentenversicherungsbeitrag beträgt einheitlich 25 % der jeweiligen Bemessungsgrundlage für die obligatorischen Säulen I und II und wird durch die CNPP (Casa Națională de Pensii Publice) verwaltet.
Arbeitgeber behalten den sozialversicherungspflichtigen Anteil des Bruttolohns ein und führen diesen für den Arbeitnehmer ab.
Der Arbeitgeber selbst leistet keinen Beitrag zur Rentenversicherung.
Berechnung des Beitrags an die Krankenversicherung (CASS) für Selbständige
Bei Einnahmen aus selbstständiger Arbeit, Mieten, Dividenden oder Investitionen wird CASS über die jährliche Steuererklärung berechnet. Hierbei gelten bestimmte Schwellenwerte, die an den rumänischen Mindestlohn (seit Juni 2026: 4.325 LEI) gekoppelt sind.
Die nachfolgende Tabelle bezieht sich auf das Jahr 2026 und auf einen Mindestlohn von 4.050 LEI.
Sind die Einnahmen kleiner als 6 Mindestlöhne, beträgt der Beitrag zur CASS
0,00 LEI
Sind die Einnahmen größer als 6 Mindestlöhne, beträgt der Beitrag zur CASS
2.430,00 LEI
Sind die Einnahmen größer als 12 Mindestlöhne, beträgt der Beitrag zur CASS
4.860,00 LEI
Sind die Einnahmen größer als 24 Mindestlöhne, beträgt der Beitrag zur CASS
9.720,00 LEI
Die Höhe der CASS wird über die Einkommensteuererklärung ermittelt und ist bis spätestens zum 25. Mai des Folgejahres zu entrichten.
